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Art und Umfang der
Leistung
Bitstream-online erbringt die Leistung entsprechend den
Vereinbarungen im Vertrag nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen
Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach
Vertragserfüllung (z.B. neue Browserversionen) sind für
die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin
unerheblich.
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Vertragsverhältnis
Bitstream-online erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen
im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis
zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen
erbringt.
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Mitwirkungsleistung
des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird der Bitstream-online bei der Erbringung der
vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er
wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und
Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
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Abnahme
Entspricht die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten,
erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. Für die
Feststellung des Vorliegens der Abnahmevoraussetzung steht dem
Auftraggeber eine Frist von 21 Kalendertagen zu. Die Frist beginnt
mit der Übergabe der vollständigen (Teil-)Leistung.
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Vergütung
Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für
den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom
Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten der Bitstream-online werden
wie Arbeitszeiten vergütet. Bitstream-online erstellt monatlich
nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine
Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen
Rechnung fällig.
Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle
vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein
Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger
Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit
ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung.
Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen
vergütet.
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Qualitative
Leistungsstörung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und
hat Bitstream-online dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet,
die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb
angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu
erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer
Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Schutzrechtsverletzung
Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der
Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen
Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt
oder untersagt, haftet die Auftragnehmerin wie folgt:
Die Bitstream-online wird auf ihre Kosten die vereinbarten
Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das
Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten
Dienstleistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise
entsprechen.
Voraussetzungen für die Haftung der Bitstream-online sind, dass der
Auftraggeber sie von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt,
und die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt.
Der Auftraggeber versichert, dass an den Internetinhalten keine
Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche
Schutzrechte Dritter bestehen. Ansonsten stellt der Auftraggeber
sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses
Vertrages erforderlichen Lizenzen und berechtigt ist, Bilder,
Fotografien, Logos und sonstige Darstellungen und Informationen zu
digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu
nutzen.
Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu
vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Auftragnehmerin
ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung
von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Sonstige Haftung
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen
in Ziffer 5, für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 6 geregelt.
Für sonstige Schäden haftet die Bitstream-online nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
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Verjährung
Ansprüche nach den Ziffern 5, 6 und 7 verjähren in 3 Jahren ab
Kenntnis.
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Änderung der
Dienstleistung
Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss Änderungen des
Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der
Bitstream-online verlangen, es sei denn, dies ist für
Bitstream-online unzumutbar. Die Änderung sowie die sich daraus
ergebenden Konsequenzen für Vergütung und Leistungszeitraum bedürfen
der Schriftform.
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Datenschutz,
Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Bitstream-online alle
relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden
Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes
und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz. Auftraggeber und Bitstream-online sind verpflichtet,
alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu
verwerten.
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Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen,
Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen
durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen
Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen